Ermittler zwingen Minderjährigen mit Folterandrohung zu Unterschrift unter gefälschtes Protokoll

Ermittlungsausschuss erklärt Vorgehen für legal

29. September 2020 | KYKY.ORG
Source: KYKY.ORG

Eine Geschichte über den Bankrott des Rechtsstaats in der Stadt Lida, von der Website der Rechtschutzinitiative (Prawaja Iniziatiwa). Am 11. August wurde Jaroslaw Welesewitsch festgenommen. Zusammen mit einem Freund wurde er in die Polizeiwache gebracht, wo er geschlagen und mit kaltem Wasser übergossen wurde.

Nachdem Jaroslaw dies erlitten hatte, wurde vor den Ermittlungsausschuss gebracht. Ein Ermittler namens Dmitri Wakula habe ihn gezwungen, ein Protokoll zu unterzeichnen, das sagt, Jaroslaw habe Steine auf Autos der Verkehrspolizei und Busse der Polizei-Sondereinheit (OMON) geworfen, sagt er. Der Ermittler habe gesagt, dass man die Folterungen fortsetzen könne, weshalb Jaroslaw das Dokument schlussendlich unterzeichnete. 

Daraufhin wurde gegen den Minderjährigen ein Strafverfahren nach Strafgesetzbuch, Art. 364,(Gewalt oder Gewaltandrohung gegen einen Sicherheitsbeamten) eröffnet. Danach wurde er freigelassen. 

Nach seiner Freilassung machte er sofort Aufnahmen von den Spuren der Prügel und erstatte Anzeige wegen der  illegalen Handlungen des Ermittlers. Kürzlich erhielt der Junge eine schockierende Antwort von der Bezirksabteilung Lida des Ermittlungsausschusses, unterzeichnet vom Leiter Smizer Josifowitsch Chorushia.

Jaroslaws Anzeige sei geprüft worden, aber man habe keine Gesetzesverstöße in der Tätigkeit des Ermittlers gefunden. Daher gebe es keinen Grund, ein Dienstaufsichtsverfahren gegen diesen Ermittler gemäß Strafprozessordnung, Art. 174 einzuleiten. 

Die Rechtshilfeinitiative schreibt: „Aus dieser Antwort kann geschlossen werden, dass der Ermittlungsausschuss nicht an einer objektiven Prüfung von Anzeigen von Folteropfern interessiert ist und solche Fälle ausbremsen wird. Die Staatsanwaltschaft wiederum sendet Folteranzeigen an den Ermittlungsausschuss und kommt damit ihrer Aufsichtspflicht für die Einhaltung der Gesetze nicht nach und vernachlässigt ihr Recht, Strafverfahren einzuleiten und Verfahren an sich zu ziehen.“

Am 1. September haben UN-Sonderberichterstatter in einem gemeinsamen Appell an die belarusische Regierung  festgehalten, dass es bei den Protesten in Belarus mindestens 450 Fälle gegeben habe. Dennoch wurde im Land kein einziges Strafverfahren eingeleitet.