Belarus Daily | 22. Apr

KGB: Häftlinge im Putschfall seien geständig; Ukraine verhängt Sonderzoll auf belarusische Busse und LKWs; Druck auf regionale Medien lässt nicht nach

22. April 2021 | Voice of Belarus
Das Ermittlungskomitee hat Aljaksandra Herasimenja und Aliaksandr Opejkin, die Leiter der Belarusischen Sport-Solidaritätsstiftung, gegen die zuvor ein Strafverfahren eingeleitet worden war, zur Fahndung ausgeschrieben.
Source: uhd.name

KGB: Alle vier Häftlinge im Putschfall seien geständig

Nach Angaben des Chefs der Ermittlungsabteilung des KGB, Kanstanzin Bytschek, wurden die vier Verhafteten wegen der Begehung eines Verbrechens nach dem Teil des 1. Artikels 357 (Verschwörung oder andere Handlungen, die auf die Ergreifung oder den Erhalt der Macht mit verfassungswidrigen Mitteln gerichtet sind) des belarusischen Strafgesetzbuches angeklagt. Alle von ihnen sind geständig und kooperieren aktiv mit den Ermittlern.

Bisher kennen wir die Namen von drei Personen, die im „Staatsstreich-Fall“ inhaftiert sind – Ryhor Kastusjou, Aljeksandr Fjaduta und Juryj Sjankowitsch. Kanstanzin Bytschek nannte den vierten Angeklagten nicht. Es handelt sich höchstwahrscheinlich um Wolha Halubowitsch, die früher in Minsk Geschäftsführerin der Firma von Juryj Sjankowitsch war.

Source: NN.BY

Ukraine führt Sonderzoll auf belarusische Busse und LKWs ein

Die interministerielle Kommission für internationalen Handel der Ukraine hat einen Sonderzoll auf die Einfuhr von Bussen, Lastkraftwagen und Spezialfahrzeugen aus Belarus in Höhe von 35% des Zollwertes beschlossen. „Der Sonderzoll wird solange angewendet, bis festgestellt wird, dass die Republik Belarus ihre diskriminierenden und unfreundlichen Handlungen gegenüber der Ukraine eingestellt hat“, hieß es in der Erklärung.

Source: TUT.BY

Interview mit Tichanowskaja und Proteste-Berichterstattung als Vorwand für Druck auf die regionale Presse

Nach der Veröffentlichung des Interviews mit Tichanowskaja kann der Redakteur der in Baranawitschi ansässigen Intex-Presse, Uladsimir Janukewitsch, wegen „Aufrufs zu Handlungen, die auf die Schädigung der nationalen Sicherheit der Republik Belarus gerichtet sind“, strafrechtlich verfolgt werden.

„Wir verstehen nicht, welche Worte im Interview gegen die geltende Gesetzgebung verstoßen haben. Man hat das Gefühl, dass nicht der Inhalt, sondern allein die Veröffentlichung dieses Interviews Beschwerden gegen uns hervorgerufen hat“, sagte Uladsimir Janukewitsch.

Das Swjetlahorsker Medienunternehmen „Ranak“ wurde ebenfalls durchsucht. Strafverfolgungsbeamte kamen sowohl zum Firmenbüro als auch zu den Wohnungen der beiden Journalisten und beschlagnahmten Computer. Die Journalisten berichteten über die Protestaktivitäten in Swjetlahorsk.

Uladsimir Janukewitsch.
Source: TUT.BY