Menschenrechtsverteidiger wendeten sich an den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und die thematischen Sonderberichterstatter über die Situation in Belarus

August 13 2020, Viasna

Die Auflösung der Demonstration in Minsk. Foto: AR. Source: spring96.org

Menschenrechtsorganisationen aus Belarus wendeten sich an den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und auch an eine Reihe von speziellen thematischen Sonderberichterstattern mit der Frage nach sofortigen Maßnahmen bezüglich der gegenwärtigen Menschenrechtsverletzungen im Land. Darüber hinaus wird die Bitte ausgesprochen, Maßnahmen einzuleiten, um jede Art von Veranstaltungen beobachten zu lassen und Gewalt zu verhindern.

Der Aufruf der Menschenrechtsverteidiger wird Informationen zu den folgenden wichtigsten Schlüsselpositionen beinhalten:

·         Die Anwendung von Gewalt und Missbrauch

·         Das Recht auf ein faires Verfahren

·         Der Umgang mit Journalisten

·         Der Umgang mit Menschenrechtsverteidiger

·         Der Zugang zu Informationen

·         Das Verhältnis zu ausländischen Bürgern

Menschenrechtsverteidiger fordern die Sonderberichterstatter und den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte auf, sich an die belarussische Regierung zu richten, damit Notmaßnahmen zur Ausübung der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen getroffen werden. Diese Verpflichtungen sind im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt), der Antifolterkonvention und in anderen völkerrechtlichen Dokumenten verankert. Vordringlich sind Forderungen zum Stopp von Gewaltanwendung gegen friedliche Demonstranten, inklusive der Anwendung von traumatisierenden Mittel wie Blendgranaten, Gummigeschossen und anderen Waffen.

Weiterhin wird angeboten, alle bereitstehenden Instrumente der Überwachung zur Einhaltung der Menschenrechte im Land einzusetzen.

Gleichzeitig informieren Menschenrechtsverteidiger, dass betreffende Berichte über die Verletzung von Menschenrechten in der nächsten Zeit vorgelegt werden.

Bis dato wurde der Antrag von Organisationen und Vereinen wie das „Belarussische Helsinki Komitee“, das Menschenrechtszentrum „Wesna“, das Human Constanta, die „Rechtliche Initiative“, der belarusische Verband der Journalisten, das Zentrum der rechtlichen Transformation (Lawtrend), die Versammlung der nichtstaatlichen demokratischen Organisationen von Belarus, die Initiativgruppe „Identität und Recht“ und der belarusische Boris Swoskow`s Dom der Menschenrechte unterschrieben.