BYPOL führt Vorermittlungen zum Tod Raman Bandarenkas durch

21 January 2021 | BYPOL, Telegraf.by
Source: vk.com/bondarenko_roman_av

Inhaltsverzeichnis:

  1. Einleitung
  2. Ereignisse, die auf dem Platz des Wandels stattfanden
  3. Aufnahme in die Notaufnahme und Todesursache von Raman Bandarenka
  4. Handelnde Personen
  5. Fazit

Einleitung

Seht über zwei Monate führt die Generalstaatsanwaltschaft in Gestalt des stellvertretenden Leiters der Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Strafsachen, des Obersten Justizrats Michail Nikolajewitsch Schestopalow, Ermittlungen gemäß Art.174 der Strafprozessordnung zum Tod von R. Bandarenka durch.

Der Fortschritt dieser Ermittlungen wird nicht nur vor der Öffentlichkeit, sondern auch vor Ramans Mutter, die am 13. November 2020 offiziell Strafanzeige wegen des Todes ihres Sohnes erstattet hat, strengstens geheim gehalten; dasselbe gilt für den Anwalt, der sie vertritt.

In diesem Zusammenhang halten wir es für notwendig, den genannten Staatsanwalt und seine Vorgesetzten an bestimmte Bestimmungen der Strafprozessordnung zu erinnern:

  • Der Zweck eines Strafverfahrens ist der Schutz der Person, ihrer Rechte und Freiheiten und der Interessen der Gesellschaft und des Staates durch schnelle und vollständige Untersuchung von Verbrechen, sowie Aufdeckung und Verfolgung der Täter (Art.7 der Strafprozessordnung);
  • Eine Entscheidung über die Anzeige oder eine Mitteilung muss spätestens innerhalb von drei Tagen ergehen. und falls es nötig ist, das Vorhandensein oder Fehlen von Gründen für die Einleitung eines Strafverfahrens zu überprüfen – innerhalb von höchsten zehn Tagen Eine weitere Verlängerung der festgelegten Fristen kann nur dann ausnahmsweise erfolgen, wenn aufgrund fehlender verfügbarer Beweismittel keine Entscheidung getroffen werden kann (Art.173 der Strafprozessordnung);
  • Grundlage für die Einleitung eines Strafverfahrens ist die Verfügbarkeit ausreichender Daten,die Anzeichen eines Verbrechens anzeigen, d.h. das Gesetz schreibt nicht vor, im Rahmen einer Prüfung einer Anzeige oder einer Mitteilung das Vorhandensein des Corpus Delicti festzustellen, da dies Aufgabe der Vorermittlungsphase ist (Art.167 der Strafprozessordnung).

Wir haben gesichertes Wissen darüber, dass der Generalstaatsanwaltschaft genügend Daten zur Verfügung stehen, die auf Gewalt als Ursache des Todes von Roman Bondarenko und das Vorhandensein von Anzeichen einer rechtswidrigen Beteiligung Dritter hinweisen.

Eine einfache Analyse der Informationen, die bereits in den Massenmedien und im Internet veröffentlicht wurden, hätte ausgereicht, um eine solche Aussage zu rechtfertigen, aber BYPOL ist eine Initiative von Fachleuten, die über umfangreiche Erfahrungen mit dem System verfügen, das bis vor kurzem der Rechtsschutzapparat in Belarus war, also haben wir unsere eigene Überprüfung des Todes von R. Bandarenka durchgeführt, deren Ergebnisse wir in diesem Artikel veröffentlichen.

Ereignisse, die auf dem Platz des Wandels stattfanden

Es steht fest, dass sich der Minsker Raman Iharewytsch Bandarenka, geboren am 01.08.1989, am 11.11.2020 gegen 22:00 Uhr im Innenhof eines Wohnkomplexes an der Tscherwjakow-Straße, der den populären Namen „Platz des Wandels“ erhalten hat, befand. Er erfüllte seine Bürgerpflicht und ergriff Maßnahmen, um den Hooligan-Aktionen einer Gruppe von Aktivisten entgegenzuwirken, die an der Zerstörung der Dekoration des Zauns dieses Wohnkomplexes beteiligt waren, die die Bewohner mit weißen und roten Bändern eigenhändig angefertigt hatten. Als Reaktion auf Bemerkungen über ihr eigenmächtiges Handeln setzten vier Männer aus dieser Gruppe, die ideologisch bedingte Feindseligkeit und Intoleranz gegenüber Anhängern politischer Veränderungen im Land erkennen ließen, illegale Gewalt gegen R. Bandarenka und andere Bürger ein.

Anruf am 11.11.2020 um 22:25 Uhr an.
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Notruf 102: Wie kann die Polizei Ihnen behilflich sein?
Anwohnerin: Oh, wissen Sie, da ist ein Kampf in unserem Hof. Hier auf der Tscherwjakow-Straße, gegenüber von Hippo, gibt es einen Kampf im Innenhof. Da sind ein paar Leute gekommen, um Flaggen herunterzureißen…
Notdienst 102: Wie viele Personen?
Anwohnerin: Deren Flagge wurde abgerissen!
Notdienst 102: Wie viele Personen?
Anwohner: Nun, von einer Seite wahrscheinlich 6 Personen, von der anderen – den ganze Hof voll. Ein Mann wurde dort geschlagen. Sie brüllen dort irgendwas, ich weiß nicht…
Notdienst 102: Also, da sind 6 Personen oder wie viele?
Anwohner: Diejenigen… die die Fahnen abschneiden?
Service 102: Wie viele Personen gibt es insgesamt?
Anwohner: Ich weiß es nicht!
(Nach diesen Worten wurde aufgelegt. Anm. der Red.)

Die Chronologie der Ereignisse, die sich an diesem Abend direkt auf dem Platz des Wandels abspielten, einschließlich der Handlungen einer Gruppe von Aktivist:innen und anderer nicht identifizierter Personen in Zivil gegenüber den Bewohner:innen des Wohnkomplexes sowie R. Bandarenka, ist in den veröffentlichten journalistischen Untersuchungen, die insbesondere von TUT.BY und Mediazona Belarus durchgeführt wurden sind, unter Bezugnahme auf Augenzeugen und Videomaterial, detailliert beschrieben.

Dem, was in diesen Artikeln gesagt ist, werden wir weitere Fakten hinzufügen, die von uns festgestellt wurden.

Mit dem grauen Kleinbus mit Kennzeichen AB6682-6 waren an diesem Abend tatsächlich Angehörigen der schnellen Spezialeingreiftruppe SOBR unterwegs, nämlich Hauptmann S.V. Sarman (Gruppenältester), Oberstabsfeldwebel S.M. Antjufejew, Oberstabsfeldwebel O.I. Bujkewitsch, Oberstabsfeldwebel R.V. Sawenko sowie Oberstabsfeldwebel E.V. Timanowski, welcher gleichzeitig unter dem Namen „Tjas“ als Mixed Martial Arts-Kämpfer bekannt ist.

Ein großer Mann mit Mütze mit Pompon, der neben zwei anderen Unbekannten in Zivil und mit Masken R. Bandarenka gewaltsam vom Platz des Wandels trug, ist vermutlich E. V. Timanowski. Angesichts dieses Umstands sowie der Tatsache, dass Raman in den SOBR-Kleinbus geladen wurde und die genannte Gruppe von einem Sporttrainer derselben Spezialeinheit, D.V. Schakuta, begleitet wurde, ist der Verdacht begründet, dass alle diese Taten von den oben genannten Mitarbeitern begangen worden sind.

Festnahme von Raman Bandarenka.
Source: youtube.com/TUT.BY

Laut „Google Maps“ beträgt die Entfernung vom „Platz des Wandels“ bis zum Polizeipräsidium des Zentralbezirks etwa 750 Meter, die mit dem Auto in 3 Minuten zurückgelegt werden könnte. Raman wurde um 22:19 Uhr festgenommen.

Die Fahrzeit von dem Ort, an dem Raman Bandarenka festgenommen wurde, bis zur Polizeiwache des Minsker Zentralbezirks beträgt 3–4 Minuten.
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Um 22:58 Uhr wurde R. Bandarenka zur Polizeiwache des Minsker Zentralbezirks gebracht. Er wurde bereits von Offizieren der Minsker OMON gebracht, die Raman in das Gebäude brachten und ihn dabei an Armen und Beinen festhielten.

Ramans Zustand war zu diesem Zeitpunkt äußerst besorgniserregend: Er konnte sich nicht selbstständig bewegen und es war keine sprachliche Kommunikation möglich. Nach den Informationen aus unseren kompetenten Quellen führte er, als die OMON-Bereitschaftspolizisten ihn unter das Beobachtungsfenster des Diensthabenden im Gebäude legten, nur noch unkontrollierte Zuckbewegungen aus. Roman wurde der diensthabenden Einheit in der Polizeiwache (im Folgenden: UDS) mit der mündlichen Erklärungen übergeben, dass er sich in einem Zustand starker Alkoholvergiftung befinde. Danach verließen die OMON-Kämpfer schnell das Gebäude der Polizeiwache.

Die UDF-Beamten brachten R. Bandarenka in den Haftraum und legten ihn auf den Boden, ohne die tatsächliche körperliche Verfassung der ihnen überlassenen Person zu überprüfen, wie es die Vorschriften verlangen.

Um 23:04 Uhr bestellte einer der Beamten vom Telefonapparat des Diensthabenden mit der Nummer 228-78-84 entsprechend dem Standardverfahren für die Übergabe einer Person in einem Zustand schwerer Alkoholvergiftung an die Polizeistation für Raman einen Krankenwagen:

Anruf am 23:04 von der Rufnummer 228-78-84.
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Polizeiwache: Hier ist die Polizeiwache, ein stark alkoholisierter Mann muss untersucht werden.
Notruf: Arlouskaja 58-1?
Polizeiwache: Ja.
Notruf: Das Telefon, von dem aus Sie gerade anrufen?
Polizeiwache: Festnetz.
Notruf: Kennen Sie seine Daten?
Polizeiwache: Nein, er sieht wie ungefähr dreißig aus.
Notruf: Spricht er? Hat er gesagt, ob er COVID hat?
Polizeiwache: Nein, das tut es nicht.
Notruf: Arlouskaja 58–1, warten Sie!
Polizeiwache: Ja, danke. Auf wiederhören

Danach versuchten die UDF-Beamten, ihn zur Besinnung zu bringen, um Ramans persönliche Daten zu erfassen: Sie schlugen ihn auf die Wangen und belästigten ihn. Erst in diesem Moment bemerkten sie, dass R. Bandarenka die charakteristischen Merkmale einer Person im Zustand alkoholischer Vergiftung fehlt: Sein Atem roch nicht nach Alkohol und er reagierte nicht auf äußere Reize. Die Schwere von Romans körperlicher Verfassung wird durch die weiteren Aktionen der diensthabenden Beamten belegt, die innerhalb von zwei Minuten von verschiedenen Telefonen aus wiederholt dringlich einen Krankenwagen für R. Bandarenka anforderten: um 23:06 von der Telefonnummer 228-78-74 aus und um 23:08 Uhr von der 288 -02-02. Gleichzeitig bestritten sie kategorisch den zuvor angegebenen Grund für die Anforderung des Krankenwagens, die angebliche Alkoholvergiftung der zur Polizei gebrachten Person.

Anruf um 23:06 Uhr von der Rufnummer 228-78-84.
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Notruf: Hier der Notdienst, ich höre! Was ist passiert?
Polizeiwache: Hallo, guten Tag. Ich rufe von der zentralen Polizeiwache an. Ein Mann hat das Bewusstsein verloren.
Notruf: Wohin haben Sie den Krankenwagen angefordert?
Polizei: Zentrale Polizeiwache!
Notruf: Abteilung für innere Angelegenheiten des Zentraldistrikts? Arlouskaja?
Polizei: Ja, Arlouskaja 58-1.
Notruf: Zur Arlouskaya?
Polizei: Ja-ja-ja-ja!
Notruf: Ist das er?
Polizei: Ja, ja, ja, er stöhnt, ja, ja!
Notruf: Nun, er grunzt, also verliert er nicht das Bewusstsein.
Polizei: Ja! Er verliert das Bewusstsein!
Notruf: Ihr Anruf wurde registriert. Sobald eine Mannschaft frei ist, wird sie zu Ihnen geschickt.
Polizei: Ja, bitte zügig. Notfall.

Anruf um 23:08 Uhr von der Rufnummer (017) 288-02-02.
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Notruf: Krankenwagen sieben.
Polizei: Hallo, hallo. Hier spricht die zentrale Polizeiwache. Wir haben einen jungen Mann, will sagen, er ist jetzt bewusstlos. Er verliert das Bewusstsein!
Notruf: Ist er bewusstlos oder verliert er das Bewusstsein? 
Polizei: Schon bewusstlos!
Notruf: bewusstlos?
Polizei: Mhm!
Notruf: Welche Polizei?
Polizei: Polizeiwache des Zentraldistrikts!
Notruf: Zentrale Polizeiwache!
Polizei: Ich kann ihnen keine Daten über ihn geben…
Notruf: Wie alt?
Polizei: Ungefähr 30-35, so etwa.
Notruf: Kein Alkohol?
Polizei: Nein, er riecht überhaupt nicht nach Alkohol!
Notruf: Anforderung angenommen, um 23:08 Uhr!

Zu dieser Zeit versuchten die Angehörigen und Freunde von R. Bandarenka vergeblich, ihn über die Notfallnummer 102 ausfindig zu machen.

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Notruf 102: Wie kann die Polizei Ihnen behilflich sein?
T: Junge Frau, guten Tag!
Notfalldienst 102: Guten Tag.
T: Mein Ehepartner wurde festgenommen. Kann ich herausfinden, wohin er hingebracht wurde?
Notruf 102: An welchem Datum wurde er festgenommen?
T: Also… abends, nachts wurde er festgenommen. Vor zweieinhalb Stunden.
Notruf 102: Heute?
T: Ja, ja, ja.
Notruf 102: Wo wurde er festgenommen?
T: Tscherwjakow-Straße.
Notruf 102: Rufen Sie die Polizeiwache des Zentraldistrikts an. 288-02-02.
T: Mhm. – Vielen Dank.
Notruf 102: Bitte.

Einlieferung in das Notfallkrankenhaus und Todesursache von Raman Bandarenka

Laut medizinischen Unterlagen des Notfallkrankenhauses (ärztliche Untersuchung bei der Aufnahme, Krankenakte Nr. 29110) begann die Untersuchung von R. Bandarenka auf der Aufnahmestation am 12.11.2020 um 00:05 Uhr und war um 00:10 Uhr abgeschlossen.

Raman wurde bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert. Sein neuropsychischer Zustand gemäß der Glasgow-Koma-Skala wurde mit 4 Punkten („PCS 4b“) bewertet, während der schwerste Zustand auf dieser Skala mit 3 bewertet wird.

Bei der Untersuchung wurden bei ihm Körperverletzungen in Form von mehrfachen punktuellen Schürfwunden im Gesicht sowie Prellungen der rechten Ohrmuschel mit Rötungen („Ohrmuschel ist hyperämisch“), der Weichteile beider Unterschenkel und des linken vorderen oberen Darmbeinstachels (SIAS) („rot-violette Hämatome bis zu einem Durchmesser von 2,5 bis 3 cm“) diagnostiziert.

Projektion des Bereichs um den oberen vorderen Darmbeinstachel.
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Nach der Untersuchung wurde Raman mit der Diagnose „Geschlossenes schweres Schädel-Hirn-Trauma vom 11.11.2020“ im Krankenhaus aufgenommen. Akute subdurale Hämatome über beide Hemisphären des Gehirns (Gehirnhälften) (in der Regel durch einen Riss von intrakraniellen Venen im Subduralraum verursacht, was zu einem Anstieg des intrakraniellen Drucks mit Kompression und möglicher Schädigung des Gehirns führt). Traumatische SAB (Subarachnoidalblutung – Blutung in den Subarachnoidalraum (der Hohlraum zwischen Arachnoidea und Pia Mater))“. Prellungen, Weichteilabschürfungen im Gesicht, Abschürfungen an der rechten Ohrmuschel und an beiden unteren Extremitäten.

Diagnosen zur weiteren Abklärung mittels apparativer und laborchemischer Verfahren: „Alkoholvergiftung“? Aspirationspneumonie (Lungenentzündung als Folge des Einatmens oder der passiven Aufnahme größerer Mengen fremder Substanzen in die Lunge, in der Praxis geht dabei meistens um Erbrochenes)?“

Ärztliche Untersuchung bei der Aufnahme am 12.11.2020.
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Nach der Einlieferung ins Krankenhaus wurde R. Bandarenka einer Notoperation am Gehirn unterzogen, die jedoch kein positives Ergebnis brachte.

Aus dem Audiomitschnitt des Gesprächs zwischen den Neurochirurgen, die Raman operierten, und seinen Angehörigen können wir ersehen, dass er eine äußerst schwere Kopfverletzung erlitten hat, die noch vor 5–7 Jahren nach medizinischem Standard als nicht mit dem Leben vereinbar galt.

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…Als er hierher gebracht wurde, wurde sein Zustand praktisch so bewertet, dass er bereits fast jenseits der Grenze zwischen Leben und Tod war. Wir haben ihn operiert, sein Zustand hat sich während der OP natürlich weiter verschlechtert. Aufgrund des drohenden Herzstillstandes während der OP… Wir haben unser Bestes getan. Eigentlich hätten wir die Operation fortsetzen müssen, aber jetzt würde er sie nicht überleben. Warum? Es liegt eine schwere Hirnprellung vor, d. h. Teile des Gehirns sind zertrümmert Blutungen sind entstanden. Das Schlimmste ist, dass sich eine dieser Areale direkt im Hirnstamm (Medulla oblongata; Anm. d. Red.) befindet. Es sind 5–6 Zentimeter (unverständlich), alle Lebensfunktionen, grundlegende, alle, ohne Ausnahme: Atmung, Herztätigkeit, Bewegungen, Geschmackssinn und so weiter. Sehr viele verschiedene… Und genau an dieser Stelle wurden die „Skoliose-Venen“ gequetscht (Hirnstammgefäße zur Versorgung der Medulla oblongata mit Blut; Anm. d. Red.), was zu schweren Hirnödemen und schweren Einklemmungen (Hirnverschiebungen oder Verschiebungen einiger Hirnstrukturen relativ zu anderen; Anm. d. Red.) führte. Und jetzt ist er praktisch in einem Zustand, bei dem laut all unseren Protokollen und Regeln auf keinen Fall operiert werden darf, also werden wir ihn stabilisieren…

Projektion der Lokalisation der Medulla oblongata (rot markiert) im Gehirn.
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Die Medulla oblongata ist der hintere Teil des Gehirns, eine direkte Verlängerung des Rückenmarks. Sie reguliert grundlegende Lebensprozesse wie Atmung und Kreislauf. Bei Schädigung der Medulla oblongata kommt sofortiger Tod.

Die Todesursache von R. Bandarenka steht fest und ist seit langem bekannt. Sie ist in der Sterbeurkunde, die den Angehörigen von Raman am 23.11.2020 ausgehändigt wurde, unter dem Code „S06.5“ explizit angegeben. Nach den ICD-Codes (Internationale Klassifikation der Krankheiten) steht dieser Code für „Traumatische subdurale Blutung“.

Sterbeurkunde von R. Bandarenka.
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Der Begriff „traumatisch“ im Sinne der strafrechtlichen Bewertung von Ramans Tod weist unmittelbar auf dessen gewaltsamen Charakter hin.

Die Körperverletzungen in Form einer Prellung der rechten Ohrmuschel und mehrerer Schürfwunden im Gesicht sowie der im Video aufgezeichnete Moment, als ein Mitglied (vermutlich E. W. Timanouski) der Spezialeinheit SOBR (Schnelle Spezialeingreiftruppe; Anm. d. Red.) kurz vor Ramans Verladung in den Transporter ihn hochhob, seine Beine festhielt und seinen Körper abrupt zu Boden fallen ließ, wobei der Kopf auf der Oberfläche aufschlug, deuten darauf hin, dass Bandarenkas Kopfverletzung von einer dritten Person (dritten Personen) zugefügt wurde.

Der Moment, in dem einer der Männer (vermutlich E. W. Timanouski) den Kopf von R. Bandarenka auf den Boden schlägt.
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Auch die Neurochirurgen in der Tonaufnahme des Gesprächs mit Ramans Angehörigen sprechen dies ausdrücklich an:

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…Das bedeutet aber nicht, dass er genau auf den Hinterkopf geschlagen wurde. Solche Blutungen können sowohl durch Schläge auf den Hinterkopf als auch durch Schläge auf die Stirn oder auf die Scheitelfläche entstehen. Dabei ist die Stelle der Krafteinwirkung nicht wichtig, entscheidend ist die Bewegungsrichtung des Gehirns in der Schädelhöhle nach diesem Schlag, also in welche Richtung die Kraft ausgeübt wurde. Nicht so sehr wo, vielmehr in welche Richtung…

Nach unseren Informationen wurde die in der Sterbeurkunde angegebene Ursache von Ramans Tod auch durch das Gutachten der gerichtsmedizinischen Gesamtkommission nach der Obduktion seiner Leiche bestätigt, die von der Abteilung für allgemeine Gutachten Nr. 2 des Departements für gerichtsmedizinische Gutachten bei der Verwaltung des Staatlichen Komitees für gerichtsmedizinische Gutachten der Stadt Minsk, bestehend aus dem Abteilungsleiter I. N. Naumik, seinem Stellvertreter S. S. Harelik und weiteren Gutachter, durchgeführt wurde.

Gesondert zu erwähnen ist, dass das gerichtsmedizinische Gutachten zur Feststellung der Ursache der Körperverletzungen, das im Labor der Abteilung für allgemeine Untersuchungen Nr. 3 im Dalhinouski-Trakt durchgeführt wurde, beim Transport zur Abteilung für allgemeine Gutachten Nr. 2 in die Kischewatowa Straße 58e verschwunden ist. Daraufhin führte der interne Sicherheitsdienst des Staatlichen Komitees für gerichtsmedizinische Gutachten eine vollständige Durchsuchung der Büroräume unter Beteiligung von Kriminologen und eines Hundeführers mit einem Spürhund durch und beschlagnahmte Videos von Überwachungskameras. Diese Informationen versucht die Leitung des Staatlichen Komitees für gerichtsmedizinische Gutachten streng geheim zu halten (die interne Untersuchung über das Verschwinden dieses Gutachtens ist noch nicht abgeschlossen).

Die Antwort auf die Frage, ob R. Bandarenka zum Zeitpunkt der untersuchten Ereignisse alkoholisiert war, wird eindeutig durch die Ergebnisse der Laboruntersuchungen seiner bei der Einlieferung in das Notfallkrankenhaus entnommenen klinischen Proben beantwortet. Das Fehlen von Spuren von Ethylalkohol in Romans Blut weist eindeutig darauf hin, dass er nüchtern war (eine vorläufige Diagnose einer „Alkoholvergiftung“ wurde ihm bei der Aufnahme in das Krankenhaus aufgrund einer Anamnese des Anrufs eines Krankenwagenteams und des Vorhandenseins von Spuren gestellt Erbrechen im perioralen Bereich). Der mögliche Nachweis von Alkoholspuren in anderen klinischen Proben von R. Bandarenka, der von Vertretern des gegenwärtigen Regimes so nachdrücklich vorgebracht wird, kann nur sein Konsum alkoholischer Getränke in der Vergangenheit beweisen und ist rechtlich für die Beurteilung der Umstände und Ursachen seines Todes irrelevant.

Biologische Testergebnisse, die auf die Abwesenheit von Alkohol hinweisen.
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Die Gesamtheit der oben genannten Tatsachen ist ein ausreichender Beleg dafür, dass es genügend Anzeichen für eine vorsätzliche rechtswidrige Tötung von R. Bandarenka gibt, um nach Art.166, 167 der Strafprozessordnung ein Strafverfahren in diesem Fall einzuleiten. Denn nur eine solche verfahrensrechtliche Entscheidung würde es ermöglichen, mit rechtlichen Mitteln eine möglichst umfassende, vollständige und objektive Aufklärung des Sachverhalts zu gewährleisten.

Handelnde Personen

1. Schakuta Dsmitry Wiktarawitsch

Einer der Teilnehmer der oben genannten Gruppe von Bänderzerstörungsaktivisten wurde als Dsmitry Wiktarawitsch Schakuta, geboren am 7. August 1980, Identifikationsnummer (im Folgenden ID), 3070880A011PB2, verdienter Meister des Sports der Republik Belarus, mehrfacher Weltmeister im Thaiboxen. Zurzeit betreibt er seinen eigenen Kampfklub „Schock“ und arbeitet als Ausbildungsleiter für Spezialausbildung in den Militäreinheiten 3214 und 3032 (Spezialeinsatzkommando „SOBR“) der Inneren Truppen.

Schakuta Dsmitry Wiktarawitsch, geb. 07.08.1980.
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The reliability of the testimony regarding Shakuta’s presence in the Square of Changes and his participation in the use of violence against Bandarenka is confirmed by the obtained by us geolocation data of his mobile phones: +3752923504025 and +375297578883.

Die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen über die Anwesenheit von D.W. Schakuta auf dem Platz des Wandels und seine Beteiligung an der Ausübung von Gewalt gegen R. Bandarenka wird durch die Geolokalisierung seiner Mobiltelefone bestätigt: +375293504025, +375297578883.

Abrechnung der Abonnentennummern +375293504025, +375297578883, die D.W. Schakuta gehören.
Source: Telegraf.by

2. Baskau Dsmitry Jur’ewitsch

Außerdem wurde Dsmitry Baskau, geboren am 25. August 1978, ID 3250878A013PB7, ein ehemaliger professioneller EIshockeyspieler, jetzt Geschäftsmann, seit August 2020 Vorsitzender des Eishockeyverbandes von Belarus, als Teilnehmer der genannten „Aktion“ identifiziert.

D. Baskau erwies sich als der schlaueste der „Aktivisten“ – er schaltete sein Handy um 20:57 Uhr aus, bevor er zum Platz des Wandels ging, und schaltete es um 23:17 Uhr wieder ein, also nach allen „Ereignissen“, was durch die Abrechnung seiner Handynummer bestätigt wird.

Abrechnung der Abonnentennummer +375291552288 von D. J. Baskau.
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Wenn man die Bewegungen aller Teilnehmer an der „Aktion“ analysiert, wird deutlich, dass Baskau in Gesellschaft von D.W. Schakuta, N.M. Ejsmant und A.M. Ejsmant war.

Außerdem wurde er unter den „Aktivisten“, die sich auf dem Platz des Wandels befanden, identifiziert.

Dsmitry Baskau, geb. 25. 08.1978.
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3. Ejsmant Natallja Mikalaeuna

Eine weitere Person, die an der „Aktion“ teilgenommen hat, ist Ejsmant Natallja Mikalaeuna, geboren am 02.16.1984, ID 4160284A004PB3, eine ehemalige Journalistin, die seit 2014 die Pressesprecherin des Präsidenten der Republik Belarus ist.

Ejsmant Natallja Mikalaeuna, geb. 16. 02.1984.
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Die Anwesenheit von N.M. Eismant auf dem Platz des Wandels wird durch die Geolokalisierung ihrer Handynummer bestätigt.

Abrechnung der Abonnentennummer +375296344795 von N.M. Ejsmant.
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4. Ejsmant Hanna Michajlauna

Die nächste Teilnehmerin der „Aktion“ ist Ejsmant Hanna Michajlauna, geboren am 16. Juli 1981, ID 4160781K016PB0, eine Moderatorin der Sportnachrichten in den TV-Programmen der Belteleradiocompany, die Schwester des Mannes von Natallja Ejsmant.

Ejsmant Hanna Michajlauna, geb. 16. Juli 1981.
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Ihre Anwesenheit auf dem Platz der Veränderung wird auch durch Informationen über den Standort ihres Mobiltelefons in Reichweite eines Mobilfunk-Repeaters in der Nähe des Tatorts bestätigt.

Abrechnung der Abonnentennummer +375296225456 von H. M. Ejsmant.
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 5. Woltschak Pawel Uladsimirawitsch

Ein weiterer Teilnehmer der „Aktion“ – Woltschak Pawel Uladsimirawitsch, geboren am 04.09.1980, ID 3040980A031PB6, ehemaliger Eishockeyspieler von „Junost“, derzeit Trainer von „Junior Minsk“, Spieler der Eishockeymannschaft des Präsidenten der Republik Belarus.

Woltschak Pawel Uladsimirawitsch, geb. 04.09.1980.
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Als Nachweis seiner Teilnahme legen wir die Abrechnung der ihm gehörenden Handynummer bei.

Abrechnung der Teilnehmernummer +375296499698 von P. W. Woltschak.
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6. Woltschak Schaneta Mikalaeuna

Woltschak Schaneta Mikalaeuna, geboren 1978, ID 4170178E011PB8, Psychologin, war mit ihrem Mann Pawel Woltschak ebenfalls auf dem Platz des Wandels.

Woltschak Schaneta Mikalaeuna, geb. 17.01.1978.
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Abrechnung der Abonnentennummer +375296091701 von S.M. Woltschak.

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SOBR-Mitarbeiter:

7. Sarman Sjarhej Wassiljewitsch

Kapitän Sjarhej Wassiljewitsch Sarman, geboren am 24. November 1983 ID 3241183B054PB2, war ein Leiter der Gruppe einer Speziellen Einheit für Schnelle Reaktionen (SOBR, Militäreinheit 3032, Minsk), die die oben genannten Zivilisten professionell unterstützte.

Sarman Sjarhej Wassiljewitsch, geb. 24.11.1983.
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Abrechnung der Abonnentennummer +375297016032 von S.W. Sarman.

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8. Antjufeeu Sjarhej Michajlawitsch

Starschyj Prpaporschtschik (Oberstfähnrich) Antjufeeu Sjarhej Michajlawitsch, geboren am 05. Juni 1977, ID 3060577A042PB4, SOBR-Offizier (Militäreinheit 3032, Minsk).

Antjufeeu Sjarhej Michajlawitsch, geb. 05.06.1977.
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Abrechnung der Abonnentennummer +375291370235 von S. M. Antjufeeu.

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9. Bujkewitsch Aleh Iharawitsch

Praporschtschik (Fähnrich) Bujkewitsch Aleh Iharawitsch, geboren am 7. Mai 1991, ID 3070591C045PB0.

Bujkewitsch Aleh Iharawitsch, geb. 07.05.1991.
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Abrechnung der Abonnentennummer +375298025765 von A. I. Bujkewitsch.

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10. Sawenka Raman Witaljewitsch

Fähnrich Sawenka Raman Witaljewitsch, geboren am 13. Juni 1994, ID 3130694C021PB7.

Sawenka Raman Witaljewitsch, geb. 13.06.1994.
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Abrechnung der Abonnentennummer +375298066033 von R.W. Sawenka.

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11. Timanouskij Jauhen Uladsimirawitsch

Das fünfte Mitglied der SOBR-Gruppe ist Starschij Praporschtschik (Oberstfähnrich) Timanouskij Jauhen Uladsimirawitsch, geboren am 23. Juni 1990, ID 3230690E012PB4, Spitzname „Tjasch“ („schwer“ Anm. d. Red.), der ihm wegen seiner Größe und Teilnahme an Sportwettbewerben im Boxen und MMA gegeben wurde.

Timanouskij Jauhen Uladsimirawitsch, geb. 23.06.1990.
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Abrechnung der Abonnentennummer +375292132148 von Timanouskij J. U.

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OMON-Offiziere:

12. Kuljaschou Ruslan Aljaxandrawitsch

Ein Teilnehmer der zweiten professionellen Unterstützungsgruppe für Zivilisten – Milizkapitän Kuljaschou Ruslan Aljaxandrawitsch, geboren am 26. Januar 1977, ID 3260177M100PB1, Kommandeur der 7. Truppe des 19. Zuges der Sonderpolizeieinheit- OMON der Hauptverwaltung für innere Angelegenheiten des Exekutivkomitees der Stadt Minsk (das Nummernschild auf der Uniform lautet “▼771”).

Sein Aufenthaltsort am 11.11.2020 auf dem Platz des Wandels wird auch durch den Standort seiner Handynummer bestätigt.

Abrechnung der Abonnentennummer +375296294569 von R. A. Kuljaschou.
Source: Telegraf.by

13. Krywaschein Raman Aljaxandrawitsch

Milizfähnrich Krywaschein Raman Aljaxandrawitsch, geboren am 11. März 1994, Führer der 7. Truppe des 19. Zuges der Sonderpolizeieinheit- OMON der Hauptverwaltung für innere Angelegenheiten des Exekutivkomitees der Stadt Minsk (das Nummernschild auf der Uniform lautet „▼771“).

Krywaschein Raman Aljaxandrawitsch, geb. 11.03.1994.
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Abrechnung der Abonnentennummer +375293541319 von R.A. Krivoshein.

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Milizbeamter der Zentralen Bezirksverwaltung für innere Angelegenheiten in Minsk:

14. Babkou Aljaxej Waler’ewitsch

Leiter der Abteilung für kriminalpolizeiliche Ermittlungen der Verwaltung für innere Angelegenheiten des Zentralbezirkes von Minsk, Polizeioberst Babkou Aljaxej Waler’ewitsch, geb. 06.06.1985, ID 3060685A032PB7 – ein Beamter, der für alle bei dieser Polizeistation ergriffenen Maßnahmen an diesem Abend verantwortlich war.

Laut „Beschluss über den Schutz der öffentlichen Ordnung im Zentralbezirk von Minsk am 11. November 2020“ war Babkou A. V. der verantwortliche Diensthabende dieser Verwaltung für innere Angelegenheiten.

Beschluss über den Schutz der öffentlichen Ordnung im Zentralen Bezirk von Minsk am 11. November 2020.
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Es ist anzumerken, dass A.W. Babkou das Notfall-Krankenhaus in der Nacht des 12.11.2020 besuchte. Dies wird durch die Abrechnung der Abonnentennummern +375296683813 und +375336004986 bestätigt, die der angegebenen Person gehören.

Billing of the subscriber phone numbers +375296683813 and +375336004986 belonging to Aliaksei Babkou.
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Der Zusammenhang der Handlungen der oben genannten Personen wird durch das Schema ihrer Telefonverbindungen untereinander deutlich:

Diagramm der Kommunikation zwischen den Personen, die mutmaßlich an den Aktivitäten auf dem Platz der Veränderung am 11. November 2020 teilnahmen.
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Fazit

Damit ist heute der Kreis der Personen, deren Handlungen (Untätigkeit) in der gegebenen strafrechtlichen Situation eine rechtliche Beurteilung durch die Einleitung und Durchführung eines Ermittlungsverfahrens in einer Strafsache erfordern, zuverlässig festgelegt worden:

1. Die Gruppe von Bändern zerstörender Aktivisten, die einen Konflikt auf dem Platz des Wandels begonnen hat, in dessen Verlauf die Handlungen der ungesetzlichen Ermordung von R. Bandarenko begangen wurden, indem sie absichtlich die Informationen über die Umstände dieses Verbrechens und über die Personen, die bei seiner Ausführung verdächtigt werden können, verheimlicht hat (Man stellt Merkmale des böswilligen Rowdytums und der unterlassenen Strafanzeige fest, d.h. Teil 2 des Art.339 und Teil 1 des Art.406 Strafgesetzbuch) – Das sind:

  • Dsmitry Baskou Jur’ewitsch, geboren am 25. August 1978
  • Schakuta Dsmitry Wiktarawitsch, geboren am 07. August 1980.
  • Ejsmant Natallja Mikalaeuna, geboren am 16. Februar 1984
  • Ejsmant Hanna Michajlauna, geboren am 16. Juli 1981
  • Woltschak Pawel Uladsimirawitsch, geboren am 04. September 1980
  • Woltschak Schaneta Mikalaeuna, geboren am 17. Januar 1978

2. Die Schnelle Spezialeingreiftruppe (SOBR)-Offiziere (in deren Kleinbus Raman vom Platz der Wandlung weggebracht wurde und wo laut abgehörtem Telefongespräch zwischen Schakuta und Baskau die Schläge fortgesetzt wurden), in Bezug auf die es genügend Beweise gibt, um einen Verdacht der vorsätzlichen Zufügung von Körperverletzungen an R. Bandarenka zu erwecken, die durch ideologischen Hass motiviert worden waren und zu seinem Tod führten (Es gibt Indizien für qualifizierten Mord, d.h. Punkt 14 von Teil 2 des Artikels139 des Strafgesetzbuches) – Das sind:

  • Sarman Sjarhej Wassiljewitsch, geboren am 24. November 1983
  • Antjufeeu Sjarhej Michajlawitsch, geboren am 05. Juni 1977
  • Bujkewitsch Aleh Iharawitsch, geboren am 7. Mai 1991
  • Sawenka Raman Witaljewitsch, geboren am 13. Juni 1994
  • Timanouskij Jauhen Uladsimirawitsch, geboren am 23. Juni 1990 (Vermutlich war er derjenige, der Raman, kurz bevor er ihn in den Transporter geladen hatte, an den Beinen hochhob und ruckartig zu Boden fallen ließ, wobei er den Kopf auf den Boden gestoßen hatte).

3. Die OMON-Offiziere, in deren Kleinbus der bewusstlose R. Bondarenko in die Abteilung für innere Angelegenheiten des Zentralbezirkes gebracht wurde, wobei sie die Beamten des Operativen Dienstes der Inneren Angelegenheiten absichtlich darüber täuschten, dass sich der Mann angeblich in einem Zustand schwerer Alkoholvergiftung befand ( Es gibt Anzeichen für eine Komplizenschaft bei dem qualifizierten Mord, der in der Gruppe der SOBR-Offizieren begangen wurde, d. h. Teil 2 von Artikel 14.139 des Strafgesetzbuches ) sind:

4. Die Beamter der Zentralen Bezirksverwaltung für Innere Angelegenheiten von Minsk ( verantwortlicher Diensthabende und Mitarbeiter des operativen Dienstes), die R. Bandarenka unter ihrer Verantwortung von der Bereitschaftspolizei übernommen haben, die gegen das festgelegte Verfahren verstoßen haben, d. h. ohne die entsprechende Dokumentation zu erstellen, und nicht rechtzeitig eine medizinische Untersuchung über die Notwendigkeit medizinischer Hilfe durchgeführt haben. (Es gibt Anzeichen für Untätigkeit eines Beamten, d.h. Teil 3425 des Strafgesetzbuches) – Das sind:

  • Babkou A.V. – der Diensthabende der Verwaltung für innere Angelegenheiten des Zentralbezirks, stellvertretender Leiter der Abteilung der Kriminalpolizei; 
  • Diensthabender.

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